Damit wir uns gut verstehen…
Um weiterhin gut organisiert bleiben zu können und um
Ihnen besten Service zu leisten, gibt es ein paar Punkte, die Sie bei Buchung bitte berücksichtigen möchten.
Allgemeine Geschäftsbedingen Hotel & Boardinghouse La Grotta
- Geltungsbereich
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Hotel & Boardinghouse La Grotta, Gutenbergstraße 12, 67346 Speyer und dem Gast über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelleistungen). Entgegenstehende Bedingungen erkennt das Hotel & Boardinghouse La Grotta nicht an.
1.2
Sofern der Gast vertragliche Leistungen nicht nur für sich, sondern für seine Mitarbeiter, Angestellte oder sonstige ihm zuzurechnende Dritte bestellt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Personen die nachfolgenden Bedingungen einhalten.
- Vertragsabschluss
2.1
Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Hotels & Boardinghouse La Grotta und gegebenenfalls dem rechtzeitigen Eingang der von dem Hotel & Boardinghouse La Grotta geforderten Anzahlung zustande. Falls es zeitlich nicht möglich ist, die Anfrage durch eine Buchungsbestätigung zu beantworten, kommt der Vertrag durch Bereitstellung der Leistung zustande.
2.2
Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, wenn der Gast dieser nicht nach deren Erhalt unverzüglich widerspricht. Mit Annahme der Leistung durch den Gast kommt der Vertrag mit dem geänderten Inhalt zustande. Bei Buchungen über Hotelportale, kann die Buchung von der Hinterlegung einer gültigen Kreditkartennummer abhängig gemacht werden.
2.3
Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte des Hotels & Boardinghouse La Grotta gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Leistungen und Preise
3.1
Welche Leistungen und Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung des Hauses im Internet unter der entsprechenden Homepage des Hotels; sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung, die darauf Bezug nehmen.
3.2
Es gelten die im Preisteil der Hotel-Homepage veröffentlichten Preise als Vertragsinhalt für die in der Buchungsbestätigung enthaltenen bzw. angefragten Leistungen.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Ändert sich nach Vertragsschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- Zimmerzugang, An- und Abreise
4.1
Der Check-In erfolgt während der Rezeptionszeiten an der Rezeption. Die Zeiten sind wie folgt:
Montag – Samstag: 14 – 20 Uhr; Sonn- & Feiertage: 14 – 20 Uhr. Informieren Sie uns bitte ebenso über eine frühe Anreise (vor 14:00 Uhr) bzw. eine späte Anreise (nach 20:00 Uhr). Ein früheres Check-in ab 12 Uhr ist nur nach Rücksprache mit der Rezeption möglich. Außerhalb der Rezeptionszeiten erfolgt das Check-in, nur nach Rücksprache mit der Rezeption möglich.
4.2
Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug eines Zimmers nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich.
4.3
Die Zimmerrückgabe hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Die Rückgabe der Zimmerschlüssel erfolgt an der Rezeption (persönlich oder Rückgabebox). Ist das Zimmer nicht bis 11:00 Uhr geräumt, so ist dem Hotel & Boardinghouse La Grotta berechtigt, bis zu einer Räumung bis spätestens 13:00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises für den Abreisetag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 14:00 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.
Ist eine Verlängerung des Aufenthalts nach 11:00 Uhr gewünscht, kann dies bei Verfügbarkeit spätestens bei Anreise gegen Aufpreis dazu gebucht werden.
- Zimmerreinigung & Absprachen
5.1
Unsere Zimmer werden täglich ab 10:00 Uhr bis max.15:00 Uhr gereinigt bzw. für die nächste Anreise vorbereitet. Sollten Sie in diesem Zeitraum in Ihrem Zimmer bleiben, kann das Zimmer nicht wie vorgesehen gereinigt werden. Bitte geben Sie uns in diesen Fall Bescheid.
5.2
Besteht ein Wunsch bezüglich der Zimmervergabe (Stockwerk, Lage o.Ä.) kann dies vor Anreise bekannt gegeben werden. Gerne können wir bei Verfügbarkeit auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen.
- Zimmernutzung
6.1
Gästen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorherigem Check-In gestattet. Das Personal kann den Zutritt im Einzelfall verwehren.
6.2
Dem Gast ist es nicht gestattet Einbauten vorzunehmen sowie gestalterische, bauliche oder technische Veränderung der Räumlichkeiten vorzunehmen. Des Weiteren dürfen keine Nägel oder Reißbrettstifte in die Wände geschlagen werden. Sperrige Gegenstände dürfen nicht im Zimmer untergebracht werden.
6.3
Im Zimmer ist die maximal erlaubte Anzahl der Personen zu beachten (Informationen an der Reception)
6.4
Das Zimmer ist als Ruheraum zu nutzen und keinesfalls ein Partyraum.
6.5
Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige (auch unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der überlassenen Zimmer und Räumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, auch kurzzeitig, ist nicht gestattet, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
- Mitnahme von Tieren
7.1
Die Mitnahme von Hunden und Katzen bedarf unbedingt der vorherigen Genehmigung seitens des Hotel La Grotta.
7.2
Pro Zimmer können maximal zwei Haustiere mitgebracht werden. Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe das Hotel La Grotta dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt. Von der Entgeltpflicht befreit sind Blinden-, Gehörlosen- sowie vergleichbare Servicehunde, auf die der Gast nachweislich angewiesen ist.
7.3
Der Tierbesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier nicht unbeaufsichtigt ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Tiere keinen
Lärm (Bellen, Scharren usw.) verursachen. Ebenso haftet der Tierhalter für Sach- und Personenschäden, die möglicherweise durch das Tier entstehen. Bei Zuwiderhandlung wird dem Gast eine Renovierungspauschale in Höhe von bis zu 350.- € in Rechnung gestellt.
- Rauchverbot
8.1
Es besteht in allen Zimmern, Fluren absolutes Rauchverbot. Auf dem gesamten Gelände sind Shisa/Wasserpfeifen und Zubehör verboten.
8.2
Bei Zuwiderhandlung werden dem Gast die Sonder-Zimmerreinigung und eine Renovierungspauschale bis zu einer Höhe von 350 Euro in Rechnung gestellt (Matratzentausch, Gardinenwäsche, Wandreinigung etc.).
8.3
Das Außer-Kraft-Setzen von Rauchmeldern ist strengstens untersagt. Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Hotel & Boardinghouse La Grotta dadurch entstehen.
- Nachtruhe
9.1
Ab 22:00 Uhr gilt auf allen Zimmern, Fluren, öffentlichen Räumen und auf dem Außengelände die Nachtruhe. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen oder aus den Fenstern zu rufen. Die Nichtbeachtung kann zum sofortigen Hausverbot führen.
9.2
Das Hotel & Boardinghouse La Grotta, erwartet einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal.
- Mitnahme, Verunreinigung oder Zerstörung von Eigentum des Hotels & Boardinghouse La Grotta
Sollten Gegenstände aus dem zur Verfügung gestellten Zimmer stark verunreinigt, verschwinden (TV, Hotelwäsche o. ä.) oder mutwillig zerstört werden, werden diese Gegenstände dem Gast mit deren Sonderreinigung ggfs. Wiederbeschaffungswert, zzgl. Versandkosten plus 20% Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für das Eigentum das Hotel & Boardinghouse La Grotta in den für Gäste vorgehaltenen Bereichen. In schweren Fällen wird in jedem
Fall Anzeige erstattet.
- Sicherheit
12.1
In jedem Stockwerk ist ein Flucht- und Rettungsplan ausgehängt. Notausgänge (auch über die Fenster) dürfen nur im Notfall benützt werden.
12.2
Aus Brandschutzgründen ist es nicht erlaubt, Batterien von Fahrzeugen und Fahrrädern im Zimmer aufzuladen.
12.3
Der Fahrstuhl darf im Brandfall nicht benutzt werden. Unbedingt ist zu beachten, ist die maximale Nutzlast der Fahrstühle. Bei unsachgemäßem Gebrauch, übernimmt das Hotel & Boardinghouse La Grotta keine Haftung und die dadurch entstandenen Kosten müssen in Rechnung gestellt werden.
12.4
Die Eingangstüren sind geschlossen und können ausschließlich mit dem Schlüssel geöffnet werden.
- Meldepflicht
Jeder Gast ist lt. dem Bundesmeldegesetz verpflichtet bei Check-in den Meldeschein vollständig auszufüllen oder Personalausweis/ Reisepass vorzulegen.
- Zahlung
14.1
Der Zimmerpreis ist beim Check-in bzw. bei Langzeitaufenthalten jeweils zum 1. des Monats für den laufenden Monat zu bezahlen.
14.2
Das Hotel & Boardinghouse La Grotta ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
14.3
Ein Zahlungsverzug berechtigt das Hotel & Boardinghouse La Grotta zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt das Hotel & Boardinghouse La Grotta vorbehalten.
14.4
Die Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Gast ist nicht möglich, es sei denn die Verhinderung hat ihren Grund in einem Umstand, den das Hotel & Boardinghouse La Grotta zu vertreten hat.
- Stornobedingungen
15.1
Wir hoffen natürlich, dass wir Sie zu Ihrem gebuchten Termin begrüßen können. Sollten Sie dennoch gezwungen sein, Ihre Buchung zu stornieren, so ist dies bis zu 6 Wochen im Voraus kostenlos möglich. Selbstverständlich werden wir versuchen, den Raum anderweitig zu vermieten. Sollte uns dies jedoch nicht gelingen, stellen wir Ihnen folgende Stornierungskosten in Rechnung:
… bis 4 Wochen vor Anreise berechnen wir Ihnen 10% der Unterkunftskosten
… bis zu 2 Wochen vor der Ankunft berechnen wir Ihnen 30% des Unterkunftspreises
… bis 3 Tage und weniger vor der Ankunft berechnen wir Ihnen 100% des Unterkunftspreises
Wenn Sie mehr als 2 Zimmer in unserem Haus buchen, müssen 100% der Zimmer im Voraus bezahlt werden.
Für diverse Veranstaltungen (DTM, Formel 1, Konzerte, etc.) gilt 100% Vorauszahlung ohne Rückerstattung. Alle unsere Veranstaltungspreise verstehen sich exklusive Frühstück.
Die Vorauszahlung muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung auf unserem Konto eingegangen sein. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht bei uns eingehen, sind wir gezwungen, Ihre Buchung zu stornieren / abzusagen.
15.2
Bei Nichtanreise (no show) oder vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-In, ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.
15.3
Als Gesamtnutzungspreis ist der bestätigte Preis für den gesamten Zeitraum, für den die Buchung vorgesehen war, zu verstehen.
15.4
Falls sie über einen externen Buchungskanal gebucht haben, kann die Stornierung nur über den entsprechenden Kanal zu den dort angezeigten Bedingungen erfolgen.
- Außerordentliches Kündigungsrecht
Randalierende Gäste, die gegen die AGBs bzw. Hausordnung verstoßen, z. B. in Räumlichkeiten rauchen oder andere Gäste oder Mitarbeiter belästigen, haben Ihr Gastrecht verwirkt. Sollte eine Ermahnung nicht fruchten, kann das Hotel & Boardinghouse La Grotta ein Hausverbot aussprechen und eine Zimmer-Zwangsräumung erfolgen. Evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Gastes.
- Vorzeitige Vertragsbeendigung
17.1
Das Hotel & Boardinghouse La Grotta kann den Vertrag fristlos beenden, wenn der Gast gegen die unter oben angeführte Nutzungsbedingungen verstößt.
17.2
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel & Boardinghouse La Grotta zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Eine Rückerstattung des Nutzungsentgeltes steht dem Gast nicht zu.
17.3
Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist auch dann möglich, wenn die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Gastes und des Zwecks gebucht werden.
17.4
Bei einer berechtigten fristlosen Vertragsbeendigung entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Im Falle der fristlosen Vertragsbeendigung ist das Zimmer sofort zu räumen. Sollte dies nicht geschehen, ist das Hotel & Boardinghouse La Grotta, berechtigt das Zimmer auf Kosten des Gastes zu räumen und die Zimmerschlüssel einzubehalten.
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), GDPR (General Data Protection Regulation)
18.1
Grundsätzliches: Wir versenden keine Werbemails und geben Ihre Daten grundsätzlich nicht weiter.
18.2
Buchungen können persönlich, telefonisch, durch E-Mail, Buchungsanbieter, Brief oder Homepage erfolgen. Diese Daten werden in unserem Buchungs-System erfasst (keine Cloud). Unser System erhält regelmäßig Sicherheits-Updates und neue Firewall-Regeln.
18.3
Sie haben bei uns als Gast das Recht, nach Terminvereinbarung Ihre Daten einsehen zu können.
Hierfür ist erforderlich:
1.) Mail an info@la-grotta-speyer.de (Name, Vorname, Adresse, Aufenthaltsdatum)
2.) Ein gültiger Identitätsnachweis (Daten müssen identisch sein)
18.4
Welche Daten verarbeiten wir:
Zu den für Hotels bestehenden gesetzlichen Regelungen zählen sowohl staatlich verordnete Daten wie z. B. Meldescheine (u. a. Geburtsdaten) als auch Buchungsdaten (Name, Anschrift, Mailadressen, Telefondaten). Ebenso existieren steuerliche Aufbewahrungsfristen. Im System werden Gastdaten gehalten, die es uns ermöglichen, eine Gastbuchung schnell und effizient eine Gastbuchung abzuwickeln. Dies ist im gegenseitigen Interesse (Gast und Hotel) und vermeidet Falscheingaben bei Wiederholungsbuchungen.
Bitte beachten Sie, dass ebenso gesetzliche Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind, z. B. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Rechnungsinformationen (Zahlungsinformationen, Steuergesetze, Steuerberater, Steuerprüfung u.a.) sowie Meldeinformationen (Meldeschein für Beherbergungsstätten / Bundesmeldegesetz). Des Weiteren können Ordnungsbehörden (nach Ausweisvorlage) Einsicht in unsere Unterlagen verlangen.
- Haftung
19.1
Das Hotel & Boardinghouse La Grotta haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Hotels & Boardinghouse La Grotta beruhen bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten. Einer Pflichtverletzung das Hotel & Boardinghouse La Grotta steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
19.2
Der Gast haftet für alle Schäden, die das Hotel & Boardinghouse La Grotta durch ihn selbst, dessen Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entsteht. Vandalismus in jeglicher Form oder Verhalten, das zu Schäden führt, wird mit einer Anzeige und Forderung von Schadensersatzzahlungen geahndet.
19.3
Das Hotel & Boardinghouse La Grotta übernimmt bei dem Verlust von eingebrachten Sachen des Gastes ausdrücklich keine Haftung.
19.4
Zurückgelassene Sachen des Gastes werden nur auf Nachfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel & Boardinghouse La Grotta behält sich vor, zusätzlich zu den anfallenden Kosten für den Versand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,– EUR zu berechnen. Zurückgebliebene Sachen werden max. 3 Monate aufbewahrt. Danach werden die Gegenstände, die einen annehmbaren Wert haben, der augenscheinlich mindestens 10,– EUR beträgt, dem lokalen Fundbüro übergeben. Andere Gegenstände werden nach diesem Zeitraum vernichtet bzw. einer örtlichen wohltätigen Organisation zur Nutzung übergeben.
- Gewährleistung
20.1
Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast Nachbesserung verlangen.
20.2
Der Gast kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachte werden. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
20.3
Wird das Hotel & Boardinghouse La Grotta durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.
- Nebenabreden
Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr La Grotta Team
- Ich habe die AGB´s gelesen und verstanden